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§ 1 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Kunst, insbesondere der populären Musik von Rock bis Blues und der Kleinkunst (Kabarett u.ä.) Desweiteren wird angestrebt, Künstlern ein Forum des gegenseitigen Austausches und eine Möglichkeit zur Darbietung ihrer Kunst zu bieten und für diese ein möglichst breites Publikum zu begeistern!

2. Der Verein verfolgt durch selbstlose Ausübung der obengenannten Tätigkeiten nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Der Vereinszweck soll in erster Linie durch folgende Mittel erreicht werden: a. Durchführung von regelmäßigen Kleinkonzerten und Kleinkunstaufführungen; b. Durchführung von Großveranstaltungen;
c. Projektierung und ggf. Durchführung von Workshops für Musik und Kleinkunst.

4. Die Mittel des Vereins einschließlich etwaiger Überschüsse werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet.
Mit freundlicher Unterstützung von:
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