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§ 1 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Kunst,
insbesondere der populären Musik von Rock bis Blues und
der Kleinkunst (Kabarett u.ä.)
Desweiteren wird angestrebt, Künstlern ein Forum des
gegenseitigen Austausches und eine Möglichkeit zur Darbietung
ihrer Kunst zu bieten und für diese ein möglichst breites
Publikum zu begeistern!
2. Der Verein verfolgt durch selbstlose Ausübung der obengenannten
Tätigkeiten nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Der Vereinszweck soll in erster Linie durch folgende Mittel
erreicht werden:
a. Durchführung von regelmäßigen Kleinkonzerten
und Kleinkunstaufführungen;
b. Durchführung von Großveranstaltungen;
c. Projektierung und ggf. Durchführung von Workshops
für Musik und Kleinkunst.
4. Die Mittel des Vereins einschließlich etwaiger Überschüsse werden
nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet.
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